HOTEL WESTFALENHOF
mit Appartementhaus HEIMBURG
Familie Ringstmeyer

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Friesenstraße 24 * 26571 Juist
Telefon 04935/9122-0 oder /888899
Fax 04935/9122-50
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Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich
oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder den
betrieblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen).

Diese Einsparungen betragen:
10 % des Preises bei Ferienwohnen.
20 % des Preises bei Übernachtung mit Frühstück.
30 % des Preises bei Übernachtung mit Halbpension.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter,
der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.

5. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlicht mitzuteilen und werden von
uns gegenbestätigt.

6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommen Quartiere nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.

b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach
Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderungen
der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten.
Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.

8. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis
spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

9. Bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Tagen ist der Vermieter berechtigt, einen Aufpreis pro Person
zu verlangen.

10. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur
Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen,
so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige
erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage, noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung
oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, so weit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos
gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch
den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651a BGB voraus, dass dem
Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder
vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

11. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen.
Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte
Sachen die Bestimmungen des BGB.

Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.

Bitte beachten Sie auch: Kurze Erklärung zum Beherbergungsvertrag

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluß einer Stornoversicherung,
um sich bei unvorhersehbaren Ereignissen vor finanziellen Belastungen
(Stornogebühren) zu schützen.

Es entstehen keine Ausfallgebühren wenn die Buchung
mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt storniert wird !

 

Weitere Zeiten
finden Sie unter

Doppelzimmer (B)
30.03. - 16.05.

Doppelzimmer (A)
30.03. - 16.05.

Komfortzimmer (B)
30.03. - 16.05.

Komfortzimmer (A)
30.03. - 16.05.

Hotelappartement
30.03. - 16.05.

Einzelzimmer
30.03. - 16.05.

HEIMBURG

Wohnung (A)
15.02. - 16.05.

Wohnung (B)
15.02. - 02.04.

Wohnung (C)
15.02. - 30.04.

Wohnung (D)
15.02. - 06.07.

 

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